Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt


Sie befinden sich hier:

Politik / 04.07.2007

Wichtiger Hinweis:

Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.

Schriftliche Auskünfte nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz liegen aus

Gemäß § 17 Satz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz, KorruptionsbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 2004 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass die von den Kreistagsabgeordneten und Sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern abzugebenden schriftlichen Auskünfte nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz bei der Kreisverwaltung Neuss, Kreistagsbüro, in 41515 Grevenbroich, Lindenstraße 2, Ständehaus (Erdgeschoss, Zimmer E.02) während der Dienststunden zur Einsichtnahme bereit gestellt werden, und zwar:

  • montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
  • freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr




Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 05.07.2007


Service-Funktionen: