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Gemäß § 17 Satz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz, KorruptionsbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 2004 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass die von den Kreistagsabgeordneten und Sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern abzugebenden schriftlichen Auskünfte nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz bei der Kreisverwaltung Neuss, Kreistagsbüro, in 41515 Grevenbroich, Lindenstraße 2, Ständehaus (Erdgeschoss, Zimmer E.02) während der Dienststunden zur Einsichtnahme bereit gestellt werden, und zwar: