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Verwaltung / 16.01.2007

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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Grevenbroich, der Stadt Dormagen und dem Rhein-Kreis Neuss zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses

Der Rhein-Kreis Neuss hat am 14.06.2006/18.05.2006/23.08.2006 mit der Stadt Dormagen und der Stadt Grevenbroich eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses geschlossen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 13.12.2006 die Vereinbarung gemäß § 15 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussverordnung NRW - GAVO NRW) in Verbindung mit § 24 Abs. 2 und § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1 b des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der jeweils zur Zeit geltenden Fassung genehmigt.

Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 51 vom 21.Dezember 2006. Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.





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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 15.04.2007


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