Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Mönchengladbach und dem Rhein-Kreis Neuss zur Übertragung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA - Gesetz NRW) in Verbindung mit der Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt gemäß Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 18.12.2010/30.12.2010 mit der Stadt Mönchengladbach eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA - Gesetz NRW) in Verbindung mit der Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt geschlossen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 22.04.2010 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1. b) des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621/SGV. NRW. 202), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 298)genehmigt.
Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 17 vom 06.05.2010. Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GKG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Grevenbroich, den 02.06.2010
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Hans-Jürgen Petrauschke