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Sicherheit, Verwaltung / 06.01.2010

Amtliche Bekanntmachung des Rhein-Kreises Neuss - Fischerprüfungen 2010

Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung- gibt hiermit gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung vom 26.11.1997 (GV NW S. 62) bekannt, daß die Fischerprüfungen im Jahre 2010 am

  • 15./16. März 2010,
  • 12./13. Juli 2010 und
  • 25./26. Oktober 2010

stattfinden.

Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde beim Rhein-Kreis Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung-, 41513 Grevenbroich, Auf der Schanze 4, einzureichen.

Die Vordrucke zur Anmeldung sind bei den Ordnungsbehörden der Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich und stehen als Download-Datei auf den Internet-Seiten des Rhein-Kreises Neuss www.rhein-kreis-neuss.de unter der Rubrik „Bürgerservice-Formulare“ zur Verfügung.

Hinweis:

Vorbereitungslehrgänge werden vom Rhein-Kreis Neuss nicht durchgeführt. Diesbezügliche Anfragen sind an die Fischereisportvereine zu richten.

Neuss/Grevenbroich, den 05. Januar 2010

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
- Amt für Sicherheit und Ordnung-
Im Auftrag
gez.

Klein

Kreisverwaltungsdirektor





Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 06.01.2010


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