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Sicherheit, Verwaltung / 04.01.2012

Amtliche Bekanntmachung des Rhein-Kreises Neuss - Fischerprüfungen 2012

Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung- gibt hiermit gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung vom 26.11.1997 (SGV. NW. 793) bekannt, daß die Fischerprüfungen im Jahre 2012 am:

  • 19./20. März 2012
  • 02./03. Juli 2012
  • 05./06. November 2012

stattfinden.

Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde beim Rhein-Kreis Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung-, 41513 Grevenbroich, Auf der Schanze 4, einzureichen.

Die Vordrucke zur Anmeldung sind bei den Ordnungsbehörden der Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich und stehen als Download-Datei auf den Internet-Seiten des Rhein-Kreises Neuss www.rhein-kreis-neuss.de unter der Rubrik "Bürgerservice-Formulare" zur Verfügung.

Hinweis:

Vorbereitungslehrgänge werden vom Rhein-Kreis Neuss nicht durchgeführt. Diesbezügliche Anfragen sind an die Fischereisportvereine zu richten.

Neuss/Grevenbroich, den 04. Januar 2012

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
- Amt für Sicherheit und Ordnung-
Im Auftrag

gez.

Klein
Kreisverwaltungsdirektor





Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 04.01.2012


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