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Verwaltung / 21.01.2010

4. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss

Frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange zur 4. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss, Teilabschnitt II – Dormagen -, zur 6. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss, Teilabschnitt III – Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich – und zur 3. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss, Teilabschnitt V – Korschenbroich/Jüchen –.

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2009 gem. § 27, § 27 a und § 27 b des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW –, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV NRW, S. 227), die Aufstellung der 4. Änderung des LP II, die Aufstellung der 6. Änderung des LP III, die Aufstellung der 3. Änderung des LP V und die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange für die genannten Landschaftsplanänderungen beschlossen.

Anlass für die Änderungen des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss, Teilabschnitte II – Dormagen – , III – Meerbusch/Kaarst/ Korschenbroich – und V – Korschenbroich/Jüchen – ist die durch Änderungsverordnungen der Bezirksregierung Düsseldorf vom 15.03.2007 und 06.03.2008 aktualisierte Landschaftsschutzverordnung aus dem Jahre 1970. Die von der Bezirksregierung durch obige Änderungsverordnungen unter Landschaftsschutz gestellten Bereiche werden in den Geltungsbereich der Landschaftspläne des Rhein-Kreises Neuss aufgenommen und als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt. In einigen Bereichen erfolgt darüber hinaus die Einbeziehung weiterer landschaftsschutzwürdiger Flächen.

Die von der Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss, Teilabschnitte II – Dormagen –, III – Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich – und V – Korschenbroich/Jüchen – betroffenen Bereiche sind in den nachstehenden Kartenausschnitten schraffiert dargestellt.

Der Entwurf der 4. Änderung des Landschaftsplanes II – Dormagen –, der 6. Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich – und der 3. Änderung des Landschaftsplanes V – Korschenbroich/Jüchen – liegt in der Zeit vom 08.02.2010 – 12.03.2010 (jeweils einschließlich) zu jedermanns Einsicht im Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung – Amt 61 –, Zimmer 450/451, 4. Etage Hochhaus, Lindenstr. 10, 41515 Grevenbroich, während der üblichen Dienststunden (Mo – Fr. 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und Mo – Do 13.30 Uhr – 15.30 Uhr) aus.

Während dieser Zeit können zum Entwurf der 4. Änderung des Landschaftsplanes II, der 6. Änderung des Landschaftsplanes III und der 3. Änderung des Landschaftsplanes V von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Neuss/Grevenbroich, 21.01.2010

Petrauschke
Landrat

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Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 17.02.2010


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