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Politik / 23.12.2009

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters der Wahlkreise 44 Neuss I, 45 Neuss II und 46 Neuss III der Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 09. Mai 2010

Gemäß § 22 Landeswahlordnung vom 14.07.1994 (SGV. NRW. 1110) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl in den oben genannten Wahlkreisen auf.

Ich weise darauf hin, dass Wahlvorschläge nach Möglichkeit frühzeitig vor dem 48. Tage (22.03.2010, 18.00 Uhr) vor der Wahl einzureichen sind, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können. 

Kreiswahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen ist nicht zulässig.

Als Bewerber einer Partei oder einer Wählergruppe kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung oder in einer Vertreterversammlung des Wahlkreises hierzu gewählt worden ist.

Die Bewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlungen sind in geheimer Wahl zu wählen. Stimmberechtigt ist nur, wer am Tage des Zusammentritts der Versammlung im Wahlkreis zum Landtag wahlberechtigt ist. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.

Als Vertreter für eine Vertreterversammlung kann nur gewählt werden, wer am Tage des Zusammentritts der zur Wahl der Vertreter einberufenen Versammlung im Wahlkreis zum Landtag wahlberechtigt ist. Als Bewerber einer Partei kann nur gewählt werden, wer deren Mitglied ist und keiner anderen Partei angehört oder wer keiner Partei angehört.

Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen von dem Vorstand des Landesverbandes oder, wenn Landesverbände nicht bestehen, von den Vorständen der nächst niedrigeren Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Parteien, die nicht im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag ununterbrochen seit deren letzter Wahl vertreten sind oder deren Parteieigenschaft nicht bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag festgestellt worden ist, können einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie nachweisen, dass sie einen nach demokratischen Grundsätzen gewählten Vorstand, eine schriftliche Satzung und ein Programm haben. Die Wahlvorschläge von Parteien, die nicht im Landtag oder im Deutschen Bundestag auf Grund eines Wahlvorschlages aus dem Land ununterbrochen seit deren letzter Wahl vertreten sind, müssen ferner von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; dies gilt auch für Wahlvorschläge von Wählergruppen und Einzelbewerbern. Die Wahlberechtigung ist nachzuweisen. Die ordnungsgemäße Unterzeichnung mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist Voraussetzung für das Vorliegen eines gültigen Wahlvorschlages, es sei denn, der Nachweis kann infolge von Umständen, die der Wahlvorschlagsberechtigte nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig erbracht werden.

Jeder Wahlvorschlag muss Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift sowie bei Parteien und Wählergruppen deren Namen oder Bezeichnung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, angeben. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten. Ein Bewerber darf – unbeschadet seiner Bewerbung in einer Landesliste – nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. In einen Wahlvorschlag darf nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich. Die ordnungsgemäße Abgabe der Zustimmungserklärung bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist Voraussetzung für die Abgabe eines gültigen Wahlvorschlages.

Vordrucke für Kreiswahlvorschläge sind kostenfrei beim Landrat des Rhein-Kreises Neuss, Amt für Sicherheit und Ordnung, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich, erhältlich.

Neuss/Grevenbroich, den 22.12.2009

gez.

Hans-Jürgen Petrauschke
Landrat und Kreiswahlleiter





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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 23.12.2009


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