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Verwaltung von A bis Z

Baugenehmigung (vereinfachtes Verfahren)

Für Baumaßnahmen, die nicht baugenehmigungsfrei (kleine Einfriedungen, Ställe oder Gewächshäuser, siehe §§ 65, 66 BauO NRW) oder anzeigepflichtig (§ 67 BauO NRW) sind, ist vor Baubeginn eine Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einzuholen (etwa für Wohngebäude).

Der Antrag auf Baugenehmigung ist schriftlich mit den erforderlichen Bauvorlagen in 3-facher Ausfertigung beim Rhein-Kreis Neuss oder bei der jeweiligen Gemeinde (Jüchen bzw. Rommerskirchen) einzureichen. Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht.

Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Baumaßnahme begonnen wird oder die Bauausführung ein Jahr unterbrochen wurde. Auf schriftlichen Antrag können die Fristen jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.

Zuständigkeit

Die Bauaufsicht des Rhein-Kreises Neuss ist nur für Bauvorhaben in Jüchen und Rommerskirchen zuständig.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Bauantrag,
  2. Auszüge aus dem Katasterkartenwerk,
  3. Lageplan,
  4. Bauzeichnungen,
  5. Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
  6. Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
  7. Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Bauaufsicht, Denkmal- und Wohnungswesen

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Jürgen Wenning
Untere Bauaufsicht
02181 601-6320 (Telefon)
02181 601-6399 (Telefax)
juergen.wenning@rhein-kreis-neuss.de

Kreishochhaus Grevenbroich
Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich
5. Obergeschoss, Zimmer 558

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden. Einen ebenerdigen Eingang finden Sie am hinteren Parkplatz des Gebäudes (an der Uhlhornstraße).


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 23.11.2011


Service-Funktionen: