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Verwaltung von A bis Z

Fliegende Bauten (Abnahme)

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Darunter fallen unter anderem Karussells, Achterbahnen, Tribünen und Festzelte. Geregelt ist dieses Verfahren in § 79 BauO NRW.

Die Abnahme Fliegender Bauten erfolgt durch die Bauaufsicht nach telefonischer Terminabsprache.

Zuständigkeit

Die Bauaufsicht des Rhein-Kreises Neuss ist nur für Bauten in Jüchen und Rommerskirchen zuständig.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Bauaufsicht, Denkmal- und Wohnungswesen

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Links

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Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 23.11.2011


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