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Verwaltung von A bis Z

Genehmigungsfreistellung (genehmigungsfreie Gebäude)

Wenn Sie sich für ein Grundstück entschieden haben, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, ist der Bau des Hauses unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei. Geregelt ist dieses Verfahren in § 67 BauO NRW.

Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung

  1. Das Vorhaben muss im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes errichtet werden und dessen Festsetzungen entsprechen.
  2. Das Vorhaben darf örtlichen Bauvorschriften nicht widersprechen.
  3. Die Erschließung des Vorhabens muss gesichert sein.
  4. Die Baubehörde erklärt nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.

Hier reichen Sie den Antrag ein

Den Antrag geben Sie bitte direkt bei der zuständigen Gemeinde in Jüchen oder Rommerskirchen ab.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Antrag
  2. Lageplan
  3. Bauzeichnungen
  4. Erhebungsbogen für die Baustatistik

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Jürgen Wenning
Untere Bauaufsicht
02181 601-6320 (Telefon)
02181 601-6399 (Telefax)
juergen.wenning@rhein-kreis-neuss.de

Kreishochhaus Grevenbroich
Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich
5. Obergeschoss, Zimmer 558

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden. Einen ebenerdigen Eingang finden Sie am hinteren Parkplatz des Gebäudes (an der Uhlhornstraße).


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.


Links

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Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 23.12.2009


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