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Verwaltung von A bis Z

Schuleingangsuntersuchung

In Nordrhein-Westfalen ist die Schuleingangsuntersuchung eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung. Die Schulärztin oder der Schularzt muss prüfen, ob den zu erwartenden Leistungsanforderungen der Schule gesundheitliche Schäden oder Störungen entgegenstehen, die der zusätzlichen Hilfe bedürfen. Auch soll festgestellt werden, ob das Kind in seiner gesamten Reifeentwicklung den Anforderungen der Schule gewachsen ist oder besondere Förderung empfehlenswert ist.

Die Eltern bekommen mit der Einladung zum Untersuchungstermin einen Fragebogen zugeschickt, der nach Möglichkeit bereits zu Hause ausgefüllt werden sollte und der Ärztin oder dem Arzt bei der Vorstellung des Kindes hilft, ein orientierendes Bild zu Besonderheiten oder Auffälligkeiten in der Entwicklung des Kindes zu bekommen.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Gesundheitsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Dr. Beate Klapdor-Volmar
Jugendärztlicher Dienst
02131 928-5320 (Telefon)
02131 928-5398 (Telefax)
beate.klapdor-volmar@rhein-kreis-neuss.de

Kreishaus Neuss
Oberstraße 91, 41460 Neuss
Erdgeschoss, Zimmer E 18.1

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Mehrere behindertengerechte Toiletten sind vorhanden.


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 22.10.2009


Service-Funktionen: