Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt wird. Der Gesetzgeber hat dem Inhaber von Wasserversorgungsanlagen - auch von privaten Trinkwasserbrunnen und öffentlichen Hausinstallationen - eine Reihe von Pflichten - wie etwa die Anzeige und Meldepflichten für den Fall der Inbetriebnahme oder Stilllegung oder beanstandeter Wasserbefunde usw. auferlegt. Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität und beobachtet die Einflüsse auf die Grund- sowie Trinkwasserbeschaffenheit aus der Umwelt und berät in allen Angelegenheiten der Trinkwasserhygiene:
Bäderüberwachung
Über Badewasser können Krankheiten (beispielsweise Ohrentzündungen und Hauterkrankungen) übertragen werden.
Der Nutzer von Badeseen, Frei- und Hallenbädern erwartet neben der einwandfreien Wasserbeschaffenheit auch hygienisch einwandfreie Verhältnisse im gesamten Betrieb.
Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Hygiene aller Frei- und Hallenbäder sowie der Badeseen und berät sowohl Betreiber als auch Nutzer.
Je nach Art der Untersuchungen werden Gebühren ab 20,00 Euro erhoben.
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Gesundheitsamt
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Trinkwasserüberwachung bei Veranstaltungen im Freien
Telefon 02181 601-5329
iris.hollaus@rhein-kreis-neuss.de
Trinkwasser (warm) Legionellen, Bäderüberwachung, Badeseen
Telefon 02181 601-5342
oliver.hanke@rhein-kreis-neuss.de
Private Hausinstallationen, Regenwassernutzungsanlagen, Brunnen, Einzelwasserversorgung
Telefon 02181 601-5325
johannes.lembke@rhein-kreis-neuss.de
Zentrale Trinkwasserversorgung, Trinkwasserinstallationen in öffentlichen Gebäuden
Telefon 02181 601-5350
siegfried.hauswirth@rhein-kreis-neuss.de
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.
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