Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung müssen die Eltern so genannte Elternbeiträge zahlen.
Die Höhe dieses Beitrags hängt dabei von der Art der Betreuung und der Höhe des Einkommens der Eltern ab. Wird ein Kind etwa in der Mittagszeit betreut, muss ein Mittagszuschlag gezahlt werden.
Zum Einkommen gehören im Sinne der Satzung des Jugendamtes Rhein-Kreis Neuss:
Nicht als Einkommen gilt das Kindergeld.
Die Elternbeiträge werden als öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten in 12 Monatsraten erhoben. Die Beitragspflicht ergibt sich aus der Bereitstellung des Platzes, nicht aus der tatsächlichen Nutzung, da der Platz für das Kind frei gehalten wird und somit nicht von einem anderen Kind besetzt werden kann.
Die Beiträge sind auch dann zu bezahlen, wenn die Einrichtung vorübergehend geschlossen ist, etwa wegen der Ferien. Besuchen Geschwister eine Tageseinrichtung, wird nur der höhere Beitrag erhoben.
Eine Abmeldung des Kindes vor dem 31.07. des jeweiligen Kindergartenjahres ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, etwa bei einem Umzug. In der Regel wird der letzte Beitrag im Juli fällig.
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