Für die Ausübung des Jagdrechtes in den Jagdbezirken im Rhein-Kreis Neuss wird eine jährliche Jagdsteuer erhoben.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder durch Dritte ausüben lässt.
Die Grundlage für die Heranzierung zur Jagdsteuer ist die vom Kreistag am 27. März 1990 beschlossene Jagdsteuersatzung, die zuletzt am 27.03.1995 geändert wurde. Der Steuersatz beträgt jährlich 25% des zu Beginn des Steuerjahres geltenden Jagdwertes. Bei verpachteten Jagden gilt als Jagdwert das vom Pächter zu entrichtende Entgelt.
Steuerjahr ist das Jagdjahr (01. April bis 31. März) oder das Pachtjahr, wenn dieses vom Jagdjahr abweicht.
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