Das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt soll für jedermann nachvollziehbar und somit transparent sein. Daher werden die von den Notaren an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zugeleiteten Grundstückskaufverträge ausgewertet und deren Ergebnisse in einer Kaufpreissammlung gespeichert. Daraus abgeleitet werden unter anderem die Bodenrichtwerte.
Die Darstellung der Bodenrichtwerte erfolgt in der Bodenrichtwertkarte im Maßstab 1:50000 (Format 78 x 80 cm). Die Bodenrichtwerte im Rhein-Kreis Neuss beziehen sich auf ein unbebautes, ein- bis zweigeschossig bebaubares Grundstück mit einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von ca. 400 bis 500 m² im erschließungsbeitragsfreien Zustand. Darüber hinaus sind die Bodenrichtwerte in der Bodenrichtwertliste übersichtlich zusammengestellt.
Sowohl Bodenrichtwertkarte als auch Bodenrichtwertliste sind gegen eine Gebühr bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu beziehen. Einfache Richtwertauskünfte werden auch telefonisch erteilt. Die Geschäftsstelle ist zuständig für die Bereiche Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Jüchen, Rommerskirchen, Grevenbroich und Dormagen.
Die Stadt Neuss verfügt über einen eigenen Gutachterausschuss (Telefon 02131 90-6211 oder 90-6218).
50,00 Euro
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Kataster- und Vermessungsamt
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Jürgen Brammer
Grundstückswertermittlung
02131 928-6230 (Telefon)
02131 928-6299 (Telefax)
juergen.brammer@rhein-kreis-neuss.de
Kreishaus Neuss
Oberstraße 91, 41460 Neuss
2. Obergeschoss, Zimmer 2.44
Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Mehrere behindertengerechte Toiletten sind vorhanden.
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.
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