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Verwaltung von A bis Z

Identitätsbescheinigung (Grundstück)

Identitätsbescheinigungen benötigen Grundstückseigentümer, Inhaber von Rechten, Bauämter, durch Rechte Belastete und Gerichte, wenn sich Urkunden, Grundbucheintragungen usw. auf Flurstücke beziehen, die nicht mehr existieren. In der Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit dem vorhergehenden identisch sind bzw. welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem vorhergehenden entsprechen.

Gebühren

ab 28,00 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Kataster- und Vermessungsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 19.08.2011


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