Identitätsbescheinigungen benötigen Grundstückseigentümer, Inhaber von Rechten, Bauämter, durch Rechte Belastete und Gerichte, wenn sich Urkunden, Grundbucheintragungen usw. auf Flurstücke beziehen, die nicht mehr existieren. In der Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit dem vorhergehenden identisch sind bzw. welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem vorhergehenden entsprechen.
ab 28,00 Euro
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Kataster- und Vermessungsamt
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Telefon 02131 928-6213
gabriele.haas@rhein-kreis-neuss.de
Telefon 02131 928-6212
olaf.zimmermann@rhein-kreis-neuss.de