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Verwaltung von A bis Z

Beschwerden (Aufsicht)

Wer eine Sachentscheidung überprüfen lassen möchte, kann eine Beschwerde einlegen.

Soweit eine solche Beschwerde sich gegen eine kreisfreie Stadt oder den Rhein-Kreis Neuss richtet, entscheidet darüber die Bezirksregierung Düsseldorf.

Wenn die Beschwerde eine kreisangehörige Kommune des Rhein-Kreises Neuss betrifft, entscheidet hierüber die fachlich zuständige Abteilung (Fachaufsicht) oder die Kommunalaufsicht (allgemeine Rechtsaufsicht ) des Rhein-Kreises Neuss.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Kommunalaufsicht

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Axel Theis
Kommunalaufsicht
02181 601-1502 (Telefon)
02181 601-2402 (Telefax)
axel.theis@rhein-kreis-neuss.de

Ständehaus Grevenbroich
Lindenstraße 2, 41515 Grevenbroich
1. Obergeschoss, Zimmer 1.05

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist nicht vorhanden.


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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 27.05.2008


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