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Verwaltung von A bis Z

Einbürgerung

Viele ausländische Mitbürger stehen vor der Überlegung, die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband zu beantragen. Einbürgerung bedeutet die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründet alle Rechte und alle Pflichten, die ein deutscher Staatsangehöriger haben kann und wird an die später geborenen Kinder weitergegeben (Abstammungsrecht).

Nähere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Merkblättern.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Antragsvordruck
  2. Eigenhändig geschriebener Lebenslauf
  3. Einkommensnachweise
  4. Lichtbild (bei Personen ab 16 Jahren)
  5. Nachweis zum Personenstand (wird in den Personenstandsbüchern - Heirats-, Geburten-, Sterbe-, Familienbuch - beurkundet)
  6. Nachweise der deutschen Sprachkenntnisse
  7. Nachweise der deutschen Staatsangehörigkeit des Ehegatten
  8. Pass oder andere Urkunden zum Ausweis der Person

Gebühren

Für Einzelpersonen 255,00 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Ordnungsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Manfred Gehrke
Ordnungsbehörde
02181 601-3213 (Telefon)
02181 601-3299 (Telefax)
manfred.gehrke@rhein-kreis-neuss.de

Kreishaus Grevenbroich (Neubau)
Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich
2. Obergeschoss, Zimmer 2.33

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.


Links

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Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 21.10.2008


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