Viele ausländische Mitbürger stehen vor der Überlegung, die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband zu beantragen. Einbürgerung bedeutet die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründet alle Rechte und alle Pflichten, die ein deutscher Staatsangehöriger haben kann und wird an die später geborenen Kinder weitergegeben (Abstammungsrecht).
Nähere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Merkblättern.
Für Einzelpersonen 255,00 Euro
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Manfred Gehrke
Ordnungsbehörde
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Kreishaus Grevenbroich (Neubau)
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2. Obergeschoss, Zimmer 2.33
Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.
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