Um auf die Jagd gehen zu dürfen, benötigen Sie einen gültigen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde ausgestellt.
Folgende Voraussetzungen müssen hierzu zwingend erfüllt sein:
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage erteilt.
Wichtig für die Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheines ist eine gültige Versicherungsbestätigung für den Zeitraum der Jagdscheinerteilung. Ohne Versicherungsbestätigung kann der Jagdschein nicht ausgestellt werden.
Die Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheines kann bei der Unteren Jagdbehörde des Rhein-Kreises Neuss schriftlich oder bei persönlicher Vorsprache mit allen Unterlagen – Jagdscheinheft bzw. bei Neuausstellung Lichtbild, gültige Versicherungsbestätigung und ausgefülltem Antrag - beantragt werden.
Sowohl der Inländer-, als auch der Ausländerjagdschein können als Tages- (14 Tage), Jahres- (1, 2 oder 3 Jahre), Jugend- oder Falknerschein erteilt werden.
Folgende Gebühren sind gemäß den landesrechtlichen Vorschriften seit dem 24.07.2009 zu erheben:
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Ordnungsamt
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Jens Wiegand
Ordnungsbehörde
02181 601-3201 (Telefon)
02181 601-3299 (Telefax)
jens.wiegand@rhein-kreis-neuss.de
Kreishaus Grevenbroich (Neubau)
Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich
2. Obergeschoss, Zimmer 2.34
Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.