Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt


Sie befinden sich hier:

Verwaltung von A bis Z

Jagdschein beantragen

Um auf die Jagd gehen zu dürfen, benötigen Sie einen gültigen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde ausgestellt.

Folgende Voraussetzungen müssen hierzu zwingend erfüllt sein:

  • Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung
  • Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
  • Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG)
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Charakterliche und körperliche Eignung

Wer stellt den Jagdschein aus?

Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage erteilt.
Wichtig für die Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheines ist eine gültige Versicherungsbestätigung für den Zeitraum der Jagdscheinerteilung. Ohne Versicherungsbestätigung kann der Jagdschein nicht ausgestellt werden.
Die Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheines kann bei der Unteren Jagdbehörde des Rhein-Kreises Neuss schriftlich oder bei persönlicher Vorsprache mit allen Unterlagen – Jagdscheinheft bzw. bei Neuausstellung Lichtbild, gültige Versicherungsbestätigung und ausgefülltem Antrag - beantragt werden.

Gültigkeitsdauer

Sowohl der Inländer-, als auch der Ausländerjagdschein können als Tages- (14 Tage), Jahres- (1, 2 oder 3 Jahre), Jugend- oder Falknerschein erteilt werden.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  • Antragsformular
  • Versicherungsbestätigung
  • Jagdschein (bei Verlängerung)
  • Prüfungszeugnis und Lichtbild (bei Neuausstellung)

Gebühren

Folgende Gebühren sind gemäß den landesrechtlichen Vorschriften seit dem 24.07.2009 zu erheben:

  1. Jagdschein
    1. Tagesjagdschein: 27,00 Euro
    2. Ein-Jahresjagdschein: 80,00 Euro
    3. Zwei-Jahresjagdschein: 140,00 Euro
    4. Drei-Jahresjagdschein: 200,00 Euro
  2. Jugendjagdschein (für Jugendliche vom 16. bis 18. Lebensjahr)
    1. Ein-Jahresjagdschein: 42,50 Euro
    2. Zwei-Jahresjagdschein: 75,00 Euro
  3. Jahresfalknerscheine
    1. Ein-Jahresjagdschein: 42,50 Euro
    2. Zwei-Jahresjagdschein: 75,00 Euro
    3. Drei-Jahresjagdschein: 102,50 Euro
  4. Falkner-Jagdschein und Jahresjagdschein zusammen
    1. Ein-Jahresjagd- oder Falknerschein: 95,00 Euro
    2. Zwei-Jahresjagd- oder Falknerschein: 170,00 Euro
    3. Drei-Jahresjagd- oder Falknerschein: 235,00 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Ordnungsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Jens Wiegand
Ordnungsbehörde
02181 601-3201 (Telefon)
02181 601-3299 (Telefax)
jens.wiegand@rhein-kreis-neuss.de

Kreishaus Grevenbroich (Neubau)
Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich
2. Obergeschoss, Zimmer 2.34

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 15.11.2011


Service-Funktionen: