Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt


Sie befinden sich hier:

Verwaltung von A bis Z

Maklererlaubnis

Nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) bedarf der Erlaubnis, wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen sowie verschiedene Kapitalanlageformen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will. Eine Erlaubnis benötigt auch, wer Bauvorhaben als sogenannter Bauträger oder als Baubetreuer vorbereiten oder durchführen will. Mit dieser Erlaubnis für Gewerbetreibende will der Gesetzgeber den Zugang zum Maklerberuf reglementieren, um den Verbraucher vor Vermögensschäden zu schützen.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Antragsformular
  2. Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  3. Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde (Belegart "0"; erhältlich
    beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
  4. Gewerbezentralregisterauszug (GZR 3)
  5. Handelsregisterauszug bei bereits im Handelsregister eingetragenen
    Firmen. Bei in Gründung befindlichen Firmen kann die Eintragung im
    Handelsregister erst nach Abschluss des Antragsverfahrens zur
    Erteilung der Erlaubnis nach § 34 c GewO erfolgen.
  6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stadt- oder
    Gemeindekasse
  7. Vollständiger Gesellschaftsvertrag bei Personengesellschaften und
    juristischen Personen

Gebühren

200 bis 3.500 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Ordnungsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Tim Kreuels
Ordnungsbehörde
02181 601-3211 (Telefon)
02181 601-3299 (Telefax)
tim.kreuels@rhein-kreis-neuss.de

Kreishaus Grevenbroich (Neubau)
Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich
2. Obergeschoss, Zimmer 2.31

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.


Links

Der Rhein-Kreis Neuss ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden (Hilfe).






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 08.11.2011


Service-Funktionen: