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Verwaltung von A bis Z

Schwarzarbeit

Wenn Ihnen Informationen über tatsächliche oder vermutete Schwarzarbeit vorliegen und Sie diese zur Anzeige bringen wollen, finden Sie die örtlich zuständige Verfolgungsbehörde anhand folgender Kriterien:

  • Tatortprinzip: Der Ort, an dem die Schwarzarbeit tatsächlich ausgeübt wird.
  • Wohnortprinzip: Der Ort, an dem der mutmaßliche Schwarzarbeiter seinen gewerblichen Sitz hat oder, wenn kein Gewerbe vorhanden ist, er seinen Wohnsitz hat.

Die Ordnungsbehörden können Schwarzarbeit sowohl nach dem Tatortprinzip als auch nach dem Wohnortprinzip verfolgen. Das macht es Ihnen verhältnismäßig einfach, die zuständige Behörde zu ermitteln.

Der Rhein-Kreis Neuss ist zuständig für die Städte Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch sowie für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen. Die Ansprechpartner finden Sie hier.

Für das Stadtgebiet Neuss ist der Bürgermeister der Stadt Neuss zuständig, erreichbar unter Telefon 02131 9001.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Ordnungsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 17.10.2008


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