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Verwaltung von A bis Z

Flächennutzungspläne

Die Städte und Gemeinden entwickeln den Flächennutzungsplan als sog. vorbereitenden Bauleitplan in eigener Zuständigkeit, müssen dabei jedoch die Vorgaben der Gebietsentwicklungsplanung beachten. Im sog. landesplanerischen Abstimmungsverfahren hat der Rhein-Kreis Neuss darauf zu achten, dass die kreisangehörigen Kommunen die Vorgaben des Gebietsentwicklungsplanes bei ihren Planungen beachten. Diese Planungsaufsicht wird vom Planungsamt wahrgenommen. Der Rhein-Kreis Neuss ist darüber hinaus im Verfahren zur Aufstellung und Änderung der gemeindlichen Flächennutzungspläne als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Das Planungsamt koordiniert die von den Planungen betroffenen Fachbereiche des Rhein-Kreises, wie z. B. Landschaftsplanung, Wasserwirtschaft, Bodenschutz etc., gibt die offiziellen Stellungnahmen des Rhein-Kreises ab und vertritt die Kreisinteressen nach außen.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Entwicklungs- und Landschaftsplanung

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Marcus Temburg
Kreisentwicklung
02181 601-6120 (Telefon)
02181 601-6199 (Telefax)
marcus.temburg@rhein-kreis-neuss.de

Kreishochhaus Grevenbroich
Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich
4. Obergeschoss, Zimmer 457

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden. Einen ebenerdigen Eingang finden Sie am hinteren Parkplatz des Gebäudes (an der Uhlhornstraße).






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 09.08.2007


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