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Verwaltung von A bis Z

Landschaftsplan Rhein-Kreis Neuss

Der Landschaftsplan ist eine vom Kreistag beschlossene Satzung (für Jedermann geltendes Ortsrecht), für den baulichen Außenbereich im Kreisgebiet.

Neben dem Landschaftsplan steht für den bebauten Bereich, ebenfalls als Satzung beschlossen, der Bebauungsplan. Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen.

Der Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss ist in 6 Teilbereiche gegliedert; 5 von 6 Plänen stehen weiter unten als Download bereit:

  • Landschaftsplan I: Neuss
  • Landschaftsplan II: Dormagen
  • Landschaftsplan III: Meerbusch - Kaarst - Korschenbroich
  • Landschaftsplan IV: Braunkohlentagebau (noch in Bearbeitung)
  • Landschaftsplan V: Korschenbroich - Jüchen
  • Landschaftsplan VI: Grevenbroich - Rommerskirchen

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Entwicklungs- und Landschaftsplanung

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Links

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Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 01.08.2011


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