Der Landschaftsplan ist eine vom Kreistag beschlossene Satzung (für Jedermann geltendes Ortsrecht), für den baulichen Außenbereich im Kreisgebiet.
Neben dem Landschaftsplan steht für den bebauten Bereich, ebenfalls als Satzung beschlossen, der Bebauungsplan. Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen.
Der Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss ist in 6 Teilbereiche gegliedert; 5 von 6 Plänen stehen weiter unten als Download bereit:
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Entwicklungs- und Landschaftsplanung
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Landschaftsplanung
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Landschaftsplan-Verfahren
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Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.
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