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Verwaltung von A bis Z

Versammlungen, Aufzüge

Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug (etwa Demonstrationen, Mahnwachen) zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe dem Landrat als Kreispolizeibehörde anzuzeigen.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

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Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 14.02.2012


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