Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt


Sie befinden sich hier:

Verwaltung von A bis Z

Rechnungsprüfung

Jeder Kreis muss eine örtliche Rechnungsprüfung einrichten (§ 53 Abs. 3 KrO NRW).

Die Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss prüft und berät mit dem Ziel, zur Verbesserung des Verwaltungshandelns beizutragen. Sie unterstützt den Kreistag bei der verfassungsmäßigen Kontrolle der Verwaltung und achtet darauf, dass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel wirtschaftlich und zielgerichtet verwendet werden.

Die Rechnungsprüfung ist dem Kreistag unmittelbar unterstellt und verantwortlich. Bei der Aufgabenerfüllung ist die Rechnungsprüfung unabhängig und unterliegt keinerlei Weisungen; sie ist nur dem Gesetz unterworfen.

Die örtliche Rechnungsprüfung hat folgende Aufgaben:

  • die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde (des Kreises),
  • die Prüfung der Jahresabschlüsse der Sondervermögen,
  • die Prüfung des Gesamtabschlusses,
  • die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
  • die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme der Prüfungen,
  • bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung (DV-Buchführung) der Gemeinde und ihrer Sondervermögen diePrüfung der Programme vor ihrer Anwendung,
  • die Prüfung der Finanzvorfälle nach § 100  Absatz 4 der Landeshaushaltsordnung,
  • die Prüfung von Vergaben.

Der Kreistag kann der örtlichen Rechnungsprüfung weitere Aufgaben übertragen, insbesondere

  • die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit,
  • die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafter, Aktionär oder Mitglied in Gesellschaften und anderen Vereinigungen des privaten Rechts oder in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß § 114a Gemeondeordnung sowie die Buch- und Betriebsprüfung, die sich die Gemeinde bei einer Beteiligung, bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat.

Kreisangehörige Gemeinden haben nach der Gemeindeordnung (§ 102 Absatz 2) die Möglichkeit, die Rechnungsprüfung des Kreises mit Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung der Gemeinde zu betrauen, und zwar auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Es können einzelne Aufgaben oder die gesamte Rechnungsprüfung übertragen werden. Mit nachfolgenden kreisangehörigen Kommunen bestehen bereits Kooperationen:

  • Stadt Dormagen
  • Stadt Korschenbroich
  • Gemeinde Jüchen
  • Gemeinde Rommerskirchen

Die Rechnungsprüfung des Kreises ist außerdem zuständig für die Prüfung der   ITK  -Rheinland, dem kommunalen   IT  -Dienstleister der Region.

Rechtsgrundlage

§ 102 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW), § 103 Absatz 1 GO NRW

Rechnungsprüfungsordnung

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Rechnungsprüfung

Links

Der Rhein-Kreis Neuss ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden (Hilfe).






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 17.01.2012


Service-Funktionen: