Jeder Kreis muss eine örtliche Rechnungsprüfung einrichten (§ 53 Abs. 3 KrO NRW).
Die Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss prüft und berät mit dem Ziel, zur Verbesserung des Verwaltungshandelns beizutragen. Sie unterstützt den Kreistag bei der verfassungsmäßigen Kontrolle der Verwaltung und achtet darauf, dass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel wirtschaftlich und zielgerichtet verwendet werden.
Die Rechnungsprüfung ist dem Kreistag unmittelbar unterstellt und verantwortlich. Bei der Aufgabenerfüllung ist die Rechnungsprüfung unabhängig und unterliegt keinerlei Weisungen; sie ist nur dem Gesetz unterworfen.
Die örtliche Rechnungsprüfung hat folgende Aufgaben:
Der Kreistag kann der örtlichen Rechnungsprüfung weitere Aufgaben übertragen, insbesondere
Kreisangehörige Gemeinden haben nach der Gemeindeordnung (§ 102 Absatz 2) die Möglichkeit, die Rechnungsprüfung des Kreises mit Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung der Gemeinde zu betrauen, und zwar auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Es können einzelne Aufgaben oder die gesamte Rechnungsprüfung übertragen werden. Mit nachfolgenden kreisangehörigen Kommunen bestehen bereits Kooperationen:
Die Rechnungsprüfung des Kreises ist außerdem zuständig für die Prüfung der ITK -Rheinland, dem kommunalen IT -Dienstleister der Region.
§ 102 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW), § 103 Absatz 1 GO NRW
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