Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt


Sie befinden sich hier:

Verwaltung von A bis Z

Arbeitslosengeld II

Für erwerbsfähige Bedürftige und deren Familienangehörige wurden die Leistungen im Rahmen des SGB II seit dem 1. Juli 2005 durch die ARGE Rhein-Kreis Neuss erbracht, die mit Standorten in allen kreisangehörigen Kommunen vertreten ist.

Ab dem 01.01.2010 führt die Behörde nun die Bezeichnung " Jobcenter Rhein-Kreis Neuss".  Hintergrund ist eine entsprechende Gesetzesänderung.  Träger dieser Behörde bleiben weiterhin der Rhein-Kreis Neuss und die Agentur für Arbeit . Für die Leistungsempfänger ändert sich hierdurch nichts.

Das  Jobcenter Rhein-Kreis Neuss ist auch zuständig für die Arbeitsvermittlung, insbesondere für unter 25-jährige.

Links

Der Rhein-Kreis Neuss ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden (Hilfe).






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 05.01.2011


Service-Funktionen: