Für erwerbsfähige Bedürftige und deren Familienangehörige wurden die Leistungen im Rahmen des SGB II seit dem 1. Juli 2005 durch die ARGE Rhein-Kreis Neuss erbracht, die mit Standorten in allen kreisangehörigen Kommunen vertreten ist.
Ab dem 01.01.2010 führt die Behörde nun die Bezeichnung " Jobcenter Rhein-Kreis Neuss". Hintergrund ist eine entsprechende Gesetzesänderung. Träger dieser Behörde bleiben weiterhin der Rhein-Kreis Neuss und die Agentur für Arbeit . Für die Leistungsempfänger ändert sich hierdurch nichts.
Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss ist auch zuständig für die Arbeitsvermittlung, insbesondere für unter 25-jährige.
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