Die Hilfe zur Familienplanung im Rahmen des SGB XII lehnt sich an den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung an. Verschiedene Beratungsstellen geben hierüber nähere Auskunft.
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Sozialamt
© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 02.09.2007