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Verwaltung von A bis Z

Hilfe zur Gesundheit

Leistungsempfänger nach dem SGB II erhalten einen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz, sofern sie nicht anderweitig gegen Krankheit versichert sind.

Personen, die nicht krankenversichert sind, aber auch keine laufenden Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, sind seit 01.04.2007 versicherungspflichtig. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei der Krankenversicherung, der Sie zuletzt angehört haben.

Sofern Sie keiner gesetzlichen Krankenversicherung angehören und auch keiner gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, können Sie Leistungen nach dem SGB XII erhalten. Die Leistungen entsprechen im Wesentlichen denen der gesetzlichen Krankenversicherung und werden vom Rhein-Kreis Neuss finanziert.

Das Abrechnungsgeschäft und die Ausstellung einer Versichertenkarte übernimmt die Krankenversicherung, bei der Sie in den letzten 18 Monaten versichert waren oder eine Krankenversicherung Ihrer Wahl. Hierzu ist ein Antrag bei Ihrem örtlichen Sozialamt erforderlich.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Sozialamt





Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 16.06.2008


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