Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt


Sie befinden sich hier:

Verwaltung von A bis Z

Hilfe zum Lebensunterhalt

Leistungen für Erwerbsfähige Menschen

Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL) wird für Erwerbsfähige nach dem SGB II gewährt. Ansprechpartner ist hier das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss.

Leistungen für Menschen über 65 und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte

Für Senioren und Seniorinnen über 65 Jahren, sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen sind statt dessen Leistungen nach dem4. Kapitel des SGB XII vorgesehen. Hierfür sind die örtlichen Sozialämter zuständig, welche die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gewähren.

Leistungen für Menschen mit vorübergehend voller Erwerbsminderung

Daneben gewähren die örtlichen Sozialämter auch Leistungen zum Lebensunterhalt für Personen, die vorübergehend voll erwerbsgemindert sind.

Links

Der Rhein-Kreis Neuss ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden (Hilfe).






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 05.01.2011


Service-Funktionen: