Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL) wird für Erwerbsfähige nach dem SGB II gewährt. Ansprechpartner ist hier das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss.
Für Senioren und Seniorinnen über 65 Jahren, sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen sind statt dessen Leistungen nach dem4. Kapitel des SGB XII vorgesehen. Hierfür sind die örtlichen Sozialämter zuständig, welche die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gewähren.
Daneben gewähren die örtlichen Sozialämter auch Leistungen zum Lebensunterhalt für Personen, die vorübergehend voll erwerbsgemindert sind.
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