Der Schwerbehindertenausweis dient der Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die Menschen mit einer Behinderung zustehen. Dazu zählen ein besonderer Kündigungsschutz, ein höherer Urlaubsanspruch im Erwerbsleben oder Vergünstigungen bei der Besteuerung des Einkommens sowie im öffentlichen Personenverkehr.
Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist nur möglich, wenn ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt wurde; siehe hierzu: Grad der Behinderung auf Antrag feststellen.
Die erste Ausstellung und eine erneute Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist lediglich durch die Schwerbehindertenstelle des Rhein-Kreises Neuss möglich. Eine erneute Ausstellung ist erforderlich, wenn der alte Schwerbehindertenausweis
Die Verlängerung sollte rechtzeitig (etwa drei Monate) vor Ablauf des Schwerbehindertenausweises beantragt werden. Im Ausweis sind 2 Felder für Verlängerungsvermerke vorgesehen. Wurde die Gültigkeitsdauer bereits 2 Mal verlängert (kein Verlängerungsfeld ist mehr frei), muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden.
Die Verlängerung kann bei persönlicher Vorsprache beantragt werden
Rhein-Kreis Neuss
Schwerbehindertenstelle
Auf der Schanze 4
41515 Grevenbroich
Telefon 02181 601-0