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Verwaltung von A bis Z

Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes

In besonderen, nicht durch die Leistungen von Unfall-, Kranken- oder Pflegeversicherung abgedeckten Fällen können auch Leistungen zur Weiterführung des Haushalts nach dem SGB XII gewährt werden. Ansprechpartner ist das Sozialamt an Ihrem Wohnort.

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Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Sozialamt





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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 12.06.2008


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