Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt


Sie befinden sich hier:

Verwaltung von A bis Z

Führerschein für Busse (Ersterteilung)

Sie möchten erstmalig die Erteilung der Fahrerlaubnis für Busse (Klasse D, DE, D1, D1E) beantragen. Der Besitz der Klasse B ist erforderlich.

Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (21 Jahre) stellen.

Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen wird die Technische Prüfstelle mit der Durchführung der Prüfung beauftragt.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  • Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Kartenführerschein (Umtausch des alten grauen oder rosa Führerscheins evtl. erforderlich)
  • Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe
  • Führungszeugnis der Belegart "0"
  • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck. Sie können die Untersuchung bei einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Leistungspsychologisches Gutachten. Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und einigen weiteren Kriterien. Der Test kann nur in bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Apparaturen verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind, also Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmer, Hilfsorganisationen im Krankentransport.
  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis eines Augenarztes. Diese Untersuchung können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner, einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchführen lassen.
  • Berufskraftfahrerqualifikation bei gewerblicher Nutzung der Fahrerlaubnisklasse
  • Name und Anschift der Fahrschule

 

Gebühren

ab 42,60 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

 

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 04.01.2012


Service-Funktionen: