Zuverlässigen Kfz-Herstellern, Kfz-Teile-Herstellern, Werkstätten des Kfz-Gewerbes und Kfz-Händlern kann auf Antrag ein rotes Kennzeichen zugeteilt werden. Dauerkennzeichen dürfen nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten verwendet werden.
Zunächst stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Begründung für die Zuteilung des Kennzeichens; gleichzeitig sollten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadtverwaltung ein Führungszeugnis (Belegart 0 - für behördliche Anfrage) beantragen und eine firmenbezogene Auskunft über Steuersachen beim für Sie zuständigen Finanzamt einholen. Die Zulassungsbehörde fordert einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg an.
Es erfolgt eine Besichtigung des Betriebsgeländes. Auch muss ein Nachweis über Stellplätze und einen Büroraum erbracht werden.
Die Zuteilung des roten Kennzeichens erfolgt zunächst befristet für 6 Monate; die Grundgebühr beträgt 200 Euro zuzüglich der notwendigen Auslagen. Die Grundgebühr für die jährliche Verlängerung nach Ablauf der ersten 6 Monate beträgt 75 Euro zuzüglich der erforderlichen Auslagen.
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt
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Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.