Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt


Sie befinden sich hier:

Verwaltung von A bis Z

Rote Kennzeichen für Hersteller, Händler und Werkstätten

Zuverlässigen Kfz-Herstellern, Kfz-Teile-Herstellern, Werkstätten des Kfz-Gewerbes und Kfz-Händlern kann auf Antrag ein rotes Kennzeichen zugeteilt werden. Dauerkennzeichen dürfen nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten verwendet werden.

Zunächst stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Begründung für die Zuteilung des Kennzeichens; gleichzeitig sollten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadtverwaltung ein Führungszeugnis (Belegart 0 - für behördliche Anfrage) beantragen und eine firmenbezogene Auskunft über Steuersachen beim für Sie zuständigen Finanzamt einholen. Die Zulassungsbehörde fordert einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg an.

Informationen rund um den Antrag

Es erfolgt eine Besichtigung des Betriebsgeländes. Auch muss ein Nachweis über Stellplätze und einen Büroraum erbracht werden.

Die Zuteilung des roten Kennzeichens erfolgt zunächst befristet für 6 Monate; die Grundgebühr beträgt 200 Euro zuzüglich der notwendigen Auslagen. Die Grundgebühr für die jährliche Verlängerung nach Ablauf der ersten 6 Monate beträgt 75 Euro zuzüglich der erforderlichen Auslagen.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung
  2. Bedarfsnachweis durch Vorlage von Kaufverträgen (zirka 15 bis 20) oder Nachweis über die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen aus den letzten 6 Monaten
  3. Kopie des Handelsregisterauszuges bzw. der Gewerbeanmeldung
  4. Identitätsnachweis (etwa gültiger Personalausweis oder Reisepass) des Halters bzw. Geschäftsführers
  5. Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung gemäß § 16 Absatz 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  6. Firmenbezogene Auskunft über Steuersachen
  7. Führungszeugnis (Belegart 0), welches Sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen müssen

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 11.11.2011


Service-Funktionen: