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Verwaltung von A bis Z

Fahrerkarte (digitales Kontrollgerät)

Das digitale Kontrollgerät löst die bisher eingebauten Fahrtenschreiber ab. Digitale Kontrollgeräte werden in Neufahrzeugen ab 01.06.2006 eingebaut. Um diese Geräte bedienen zu können, benötigen die Kraftfahrer eine Fahrerkarte, worauf alle Aufzeichnungen auf einem Chip gespeichert werden. Fahrerkarten können bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts des Fahrers beantragt werden. Folgende Personen können eine Fahrerkarte beantragen:

  1. Inländische Fahrerlaubnisinhaber, die einen EU-Kartenführerschein besitzen
  2. Inhaber einer Fahrerlaubnis eines EU-Mitgliedstaates oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Die Fahrerkarte wird Ihnen in der Regel durch das Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Kartenführerschein oder Führerschein eines Mitgliedslandes der
    Europäischen Union
  2. Personalausweis oder Reisepass
  3. ein biometrisches Lichtbild ( 35 x 45 mm)

Gebühren

ab 41,00 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Servicecenter Neuss


Uhr

Diese Dienst­leistung können Sie außer­halb der Öffnungs­zeiten des Amtes im Bürger-Service­center des Rhein-Kreises Neuss erledigen.


Wo finde ich das Servicecenter?



Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 22.05.2012


Service-Funktionen: