Wer bereits eine Fahrerlaubnis besitzt und eine zusätzliche Fahrerlaubnisklasse erwerben möchte, stellt einen Antrag auf Erweiterung seiner Fahrerlaubnis. Wie bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis ist auch hier grundsätzlich die Ausbildung durch eine Fahrschule erforderlich. Eine Ausnahme bildet die Klasse A-u. Besitzt man nämlich die Klasse A-b oder die Klasse 1a bereits seit 2 Jahren, kann die Fahrerlaubnis ohne weitere Ausbildung auf die Klasse A-u erweitert werden.
Hinweis: Die Fahrerlaubnis kann nur durch die für den Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet werden. Der Sitz der Fahrschule ist dabei unerheblich.
Anträge können bei den Bürgerbüros oder den Einwohnermeldeämtern des Wohnsitzes oder bei den Dienststellen des Straßenverkehrsamtes eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 6 Wochen.
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Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.