Sie möchten gewerblich oder geschäftsmäßig in einem der folgenden Fahrzeuge Personen befördern: Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw für Ferienziel-Fahrten, Pkw im Linienverkehr oder ein Fahrzeug im Schüler- oder Behindertenspezialverkehr. Bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie im Besitz eines Führerscheines zur Fahrgastbeförderung sein.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für fünf Jahre erteilt.
EU-Kartenführerschein (Umtausch des alten grauen oder rosa Führerscheins evtl. erforderlich)
eine Ortskenntnisprüfung für Taxi ist grundsätzlich vorgeschrieben. Für Mietwagen und Krankenkraftwagen vorgeschrieben, wenn der Ort des Betriebsitzes des Unternehmens für das Sie fahren möchten über 50.000 Einwohner hat. Koordiniert werden die Ortskenntnisprüfungen über den TÜV Mönchengladbach, telefonisch erreichbar unter 02161/ 822-110, -116- und 117. Die Prüfungen werden dort und bei den Prüfstellen des TÜV im Rhein-Kreis Neuss durchgeführt.
ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck. Sie können die Untersuchung bei einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
ab 42,60 Euro ( weitere Gebühren fallen an, wenn der Führerschein getauscht werden muss)
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Telefon 02131 928-3618
nicole.grabowski@rhein-kreis-neuss.de
Telefon 02131 928-3616
brigitte.hopmann@rhein-kreis-neuss.de
Telefon 02131 928-3617
claudia.mettner@rhein-kreis-neuss.de
Telefon 02131 928-3619
anne.fischer@rhein-kreis-neuss.de
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.