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Verwaltung von A bis Z

Gespanne mit Tempo 100

Gespanne (Pkw mit Anhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t einschließlich des Gewichts des Anhängers dürfen auf Autobahnen 100 km/h statt 80 km/h fahren, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind und eine Sondergenehmigung erteilt wurde.

Die erforderliche Genehmigung gibt es bei den Straßenverkehrsämtern und ist vom Autofahrer ständig mitzuführen. Ebenso ist am Anhänger eine "Tempo 100-Plakette" anzubringen, die die Straßenverkehrsämter zuteilen. Zuvor ist das Gespann bei einer technischen Prüfstelle vorzuführen, die eine Prüfbescheinigung erstellt, es sei denn, in den Fahrzeugdokumenten ist die 100 km/h Eignung bereits eingetragen.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Prüfbescheinigung des amtlich anerkannten Sachverständigen
  2. Zulassungsbescheinigung Teil 1/ Fahrzeugschein und  Fahrzeugbrief

Gebühren

ab 7,10 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.


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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 20.01.2010


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