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Verwaltung von A bis Z

Führerschein für Pkw und Krad (Ersterteilung)

Unter Ersterteilung einer Fahrerlaubnis versteht man die Erteilung an Personen, die noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis waren, auch nicht einer ausländischen oder einer Dienstfahrerlaubnis (etwa von der Bundeswehr).

Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis setzt immer die Ausbildung in einer Fahrschule voraus. Dort können Sie auch den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ausfüllen. Die Fahrschule wird Ihnen dabei behilflich sein.

Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen. Das Mindestalter beträgt:

  • 16 Jahre bei Klasse A1 und S
  • 17 Jahre begeitendes Fahren für die Klassen B und BE
  • 18 Jahre bei Klasse A beschränkt, B und BE
  • 25 Jahre bei Klasse A unbeschränkt ohne Vorbesitz der Klasse A- beschränkt.

Die Fahrerlaubnis kann nur durch die für den Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet werden. Der Sitz der Fahrschule ist dabei unerheblich.

Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen wird die Prüfstelle des TÜV mit der Durchführung der Prüfung beauftragt.

 

Diese Unterlagen müssen Sie mitbringen

  1. Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
  2. Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle. (Eine Sehtestbescheinigung ist 2 Jahre gültig)
  3. Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  4. ein biometrisches Lichtbild ( 35 x 45 mm)

Gebühren

ab 43,40 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.


Servicecenter Neuss


Uhr

Diese Dienst­leistung können Sie außer­halb der Öffnungs­zeiten des Amtes im Bürger-Service­center des Rhein-Kreises Neuss erledigen.


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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 21.05.2012


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