Unter Ersterteilung einer Fahrerlaubnis versteht man die Erteilung an Personen, die noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis waren, auch nicht einer ausländischen oder einer Dienstfahrerlaubnis (etwa von der Bundeswehr).
Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis setzt immer die Ausbildung in einer Fahrschule voraus. Dort können Sie auch den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ausfüllen. Die Fahrschule wird Ihnen dabei behilflich sein.
Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen. Das Mindestalter beträgt:
Die Fahrerlaubnis kann nur durch die für den Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet werden. Der Sitz der Fahrschule ist dabei unerheblich.
Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen wird die Prüfstelle des TÜV mit der Durchführung der Prüfung beauftragt.
ab 43,40 Euro
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt
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Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.
Diese Dienstleistung können Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Amtes im Bürger-Servicecenter des Rhein-Kreises Neuss erledigen.