Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen (auch Pkw) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt hierzu eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.
Der Antragsteller kann wählen zwischen einer Erlaubnis für den Güterkraftverkehr, die ausschließlich für den innerdeutschen Verkehr gilt, und einer EG - Lizenz, mit der Transporte sowohl innerdeutsch als auch grenzüberschreitend innerhalb der EU durchgeführt werden dürfen.
Die Voraussetzungen für beide Verkehre sind identisch. Es ist also empfehlenswert, eine EG - Lizenz zu beantragen, da hier der Aktionsradius für den Unternehmer erheblich größer ist.
ab 130,00 Euro
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt
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