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Verwaltung von A bis Z

Güterkraftverkehr

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen (auch Pkw) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt hierzu eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.

Der Antragsteller kann wählen zwischen einer Erlaubnis für den Güterkraftverkehr, die ausschließlich für den innerdeutschen Verkehr gilt, und einer EG - Lizenz, mit der Transporte sowohl innerdeutsch als auch grenzüberschreitend innerhalb der EU durchgeführt werden dürfen.

Die Voraussetzungen für beide Verkehre sind identisch. Es ist also empfehlenswert, eine EG - Lizenz zu beantragen, da hier der Aktionsradius für den Unternehmer erheblich größer ist.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Prüfungszeugnis des Antragstellers oder der verantwortlichen Person (Verkehrsleiter) bei Kapitalgesellschaften
  2. Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit
  3. Bescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes über die steuerliche Zuverlässigkeit
  4. Bescheinigung der Stadt- oder der Gemeindeverwaltung des Wohnortes über die steuerliche Zuverlässigkeit
  5. Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung (nur bei früherer Selbständigkeit)
  6. Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung (nur bei früherer Selbständigkeit)
  7. Bei Kapitalgesellschaften Handesregisterauszug
  8. Führungszeugnis (Belegart O) für den Unternehmer oder die fachlich geeignete Person (Verkehrsleiter) bei Kapitalgesellschaften
  9. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Unternehmer oder die fachlich geeignete Person (Verkehrsleiter) bei Kapitalgesellschaften

Gebühren

ab 130,00 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Ingo Morjan
Führerscheinstelle
02131 928-3612 (Telefon)
02131 928-3602 (Telefax)
ingo.morjan@rhein-kreis-neuss.de

Kreishaus Neuss
Oberstraße 91, 41460 Neuss
Erdgeschoss, Zimmer E.07

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Mehrere behindertengerechte Toiletten sind vorhanden.


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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 22.05.2012


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