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Verwaltung von A bis Z

Diebstahl eines Kfz melden

Falls Ihnen Ihr Kraftfahrzeug gestohlen wurde, ist zunächst eine Anzeige über den Diebstahl bei der Polizei zu erstatten. Im Anschluss daran sollten Sie der Zulassungsbehörde den Diebstahl unter Vorlage der Anzeige melden und die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchführen. So ist gewährleistet, dass Sie für den Zeitraum des Diebstahls nicht weiterhin Kraftfahrzeugsteuer und Versicherung zahlen müssen.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Zulassungsbescheinigung, bestehend aus Teil I und II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (sofern vorhanden)
  2. Diebstahlsanzeige der Polizei

Gebühren

5,90 Euro für Fahrzeuge aus dem Rhein-Kreis Neuss und 11,00 Euro für auswärtige Fahrzeuge

Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 20.08.2008


Service-Funktionen: