Falls Ihnen Ihr Kraftfahrzeug gestohlen wurde, ist zunächst eine Anzeige über den Diebstahl bei der Polizei zu erstatten. Im Anschluss daran sollten Sie der Zulassungsbehörde den Diebstahl unter Vorlage der Anzeige melden und die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchführen. So ist gewährleistet, dass Sie für den Zeitraum des Diebstahls nicht weiterhin Kraftfahrzeugsteuer und Versicherung zahlen müssen.
5,90 Euro für Fahrzeuge aus dem Rhein-Kreis Neuss und 11,00 Euro für auswärtige Fahrzeuge
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.