Das Fahrzeug ist bereits auf Ihren Namen zugelassen, jedoch hat sich der Name geändert (etwa durch Heirat, Änderung des Familien- bzw. Firmennamens).
Die Änderung wurde bereits beim zuständigen Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt oder Amtsgericht durchgeführt.
Die Gründung einer neuen Firma, sowie die Änderung der Gesellschaftsform ist keine Namensänderung, Sie müssen das Fahrzeug umschreiben lassen.
ab 11,70 Euro
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.