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Verwaltung von A bis Z

Namensänderung in den Fahrzeugdokumenten

Das Fahrzeug ist bereits auf Ihren Namen zugelassen, jedoch hat sich der Name geändert (etwa durch Heirat, Änderung des Familien- bzw. Firmennamens).

Die Änderung wurde bereits beim zuständigen Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt oder Amtsgericht durchgeführt.

Die Gründung einer neuen Firma, sowie die Änderung der Gesellschaftsform ist keine Namensänderung, Sie müssen das Fahrzeug umschreiben lassen.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Gültigen und geänderten Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist
  2. Bei Zulassung auf einen Verein: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
  3. Bei Zulassung auf eine Firma: aktueller Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister
  4. Wenn die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, nicht persönlich erscheint, eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigen Person
  5. Zulassungsbescheinigung, bestehend aus Teil I und II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  6. Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer

Gebühren

ab 11,70 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 20.06.2011


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