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Verwaltung von A bis Z

Personenbeförderung

Von wenigen Ausnahmen abgesehen (wie z.B. der Schülerbeförderung vom Wohnort zur Schule und zurück) ist die gewerbliche Beförderung von Personen genehmigungspflichtig.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Prüfungszeugnis des Antragstellers oder der verantwortlichen Person bei Kapitalgesellschaften (ausgestellt durch die Industrie- und Handelskammer)
  2. Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit durch einen Steuerberater
  3. Bescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes über die steuerliche Zuverlässigkeit
  4. Bescheinigung der Stadt- oder der Gemeindeverwaltung des Wohnortes über die steuerliche Zuverlässigkeit
  5. bei früherer Selbständigkeit: Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung
  6. bei früherer Selbständigkeit: Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
  7. Bei Kapitalgesellschaften: Kopie des Eintrages im Handelsregister sowie Mitteilung über die fachlich geeignete Person im Unternehmen
  8. Führungszeugnis (Belegart 0) für den Unternehmer oder die fachlich geeignete Person (bei Kapitalgesellschaften) - zu beantragen bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes
  9. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Unternehmer oder die fachlich geeignete Person (bei Kapitalgesellschaften) - zu beantragen bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Ingo Morjan
Führerscheinstelle
02131 928-3612 (Telefon)
02131 928-3602 (Telefax)
ingo.morjan@rhein-kreis-neuss.de

Kreishaus Neuss
Oberstraße 91, 41460 Neuss
Erdgeschoss, Zimmer E.07

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Mehrere behindertengerechte Toiletten sind vorhanden.


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.


Links

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Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 25.05.2007


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