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Verwaltung von A bis Z

Großraum- und Schwertransporte

Für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Ladung oder Abmessungen, Achslast oder Gesamtgewicht die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreitet, ist eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Vom Antragsteller ist eine genaue Streckenbeschreibung vorzulegen. Diese muß alle Streckennamen, Richtungsänderungen wie links/rechts, Bezeichnungen der Landesstraßen, Bundesstraßen, Autobahnanschlußstellen (AS), Autobahndreiecke (AD), Autobahnkreuze (AK) und Autobahnbezeichnungen (z. B. A 565, A 59 usw.) beinhalten.

Erst nach der positiven Anhörung der von dem Transport betroffenen Institutionen kann eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Die Bearbeitungszeit kann aufgrund der Anhörungspflicht bis zu 14 Tage betragen.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Bundeseinheitlich festgelegter Antrag
  2. Genaue Streckenbeschreibung

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.


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Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 19.05.2007


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