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Verwaltung von A bis Z

Umschreibung ausländischer Führerscheine (nicht EU oder EWR)

Ausländische Führerscheine werden in der Europäischen Union nur anerkannt, wenn man sich im Staat, der ihn erteilt hat, mehr als 185 Tage aufgehalten hat. Lernführerscheine oder provisorische Führerscheine berechtigen hier nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges und können somit auch nicht umgeschrieben werden. Bei vielen ausländischen Staaten ist der Führerschein zeitlich befristet. Ist der Führerschein durch Fristablauf ungültig geworden, ist eine Umschreibung nicht mehr möglich.

Mit ausländischen Führerscheinen, darf man innerhalb von 6 Monaten ab Begründung des Wohnsitzes in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen, sofern man das 18. Lebensjahr vollendet hat. Um danach weiter fahren zu dürfen, benötigt man einen deutschen Führerschein.

Personen, die länger als 6 Monate, jedoch nicht länger als 12 Monate in Deutschland bleiben, können eine Ausnahmegenehmigung erhalten, mit der sie bis zu 12 Monaten mit dem ausländischen Führerschein ein Kraftfahrzeug führen dürfen.

Je nachdem, in welchem Staat der ausländische Führerschein ausgestellt wurde, ist über eine Fahrschule eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen. Der Ausbildungsaufwand ist jedoch geringer als bei  Anträgen auf Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis (die Pflichtfahrstunden entfallen). 

Bei den  sogenannten „privilegierten Staaten“ (siehe unten) wird je nach Abkommen zwischen dem Ausstellungsstaat des Führerscheins und der Bundesrepublik Deutschland entweder keine Prüfung, eine theoretische oder praktische Prüfung verlangt.

Der Antrag auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis sollte rechtzeitig vor Ablauf der 6-Monatsfrist gestellt werden.

 

Pkw-Fahrerlaubnisse der US-Bundesstaaten und US-amerikanischen Außengebiete
Ausstellungsstaat Klasse(n) theoretische Prüfung praktische Prüfung
Alabama D nein nein
Arizona G, D, 2 nein nein
Arkansas D nein nein
Colorado C, R nein nein
Connecticut D, 1, 2 ja nein
Delaware D nein nein
District of Columbia D ja nein
Florida E ja nein
Idaho D nein nein
Illinois D nein nein
Indiana Operator License 3), Chauffeur License 3), Public Passenger Chauffeur License 3), Commercial Driver License 3), Probationary Operators License ja nein
Iowa C (Noncommercial Operator's License) 4), A (Commercial Driver's License) 3), B (Commercial Driver's License) 3), C (Commercial Driver's License) 3), D (Noncommercial Chauffeur Driver's License mit Endorsement 1, 2 oder 3 3), Intermediate Driver's License nein nein
Kansas C nein nein
Kentucky D nein nein
Louisiana E nein nein
       
Massachusetts D nein nein
Michigan operator nein nein
Minnesota D ja7) nein
Mississippi operator, R ja nein
Missouri F ja nein
Nebraska O ja nein
New Mexico D nein nein
North Carolina C ja nein
Ohio D nein nein
Oklahoma D nein nein
Oregon C ja nein
Pennsylvania C nein nein
Puerto Rico 3 1) nein nein
South Carolina D nein nein
South Dakota 1 und 2 1) nein nein
Tennessee D ja nein
Texas C 7) nein nein
Utah D nein nein
Virginia NONE, M 5), A 3), B 3), C 3) nein nein
Washington Driver License 8), Intermediate Driver License 9) nein nein
West Virginia E nein nein
Wisconsin D nein nein
Wyoming C nein nein

Pkw-Fahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen
Ausstellungsstaat Klasse(n) theoretische Prüfung praktische Prüfung
Alberta 5 nein nein
British Columbia 5, 7 (Novice Driver's License) nein nein
Manitoba 5 6), 4 Stage F 3), 3 Stage F 3), 2 Stage F 3), 1 Stage F 3) nein nein
New Brunswick 5, 7 Stufe 2 nein nein
Newfoundland 5 nein nein
Northwest Territories 5 nein nein
Nova Scotia 5 nein nein
Ontario G nein nein
Prince Edward Island 5 nein nein
Quebec 5 nein nein
Saskatchewan 1 und 5 nein nein
Yukon 5 nein nein

Pkw-Fahrerlaubnisse aus Australien
Ausstellungsstaat Klasse(n) theoretische Prüfung praktische Prüfung
Territorium Northern Territory11) C - Pkw
R - Kraftrad
nein nein
Queensland11) C - Pkw
R - Kraftrad
nein nein
South Australia C - Pkw
R - Kraftrad
nein nein
Tasmania C - Pkw
R - Kraftrad
nein nein
Victoria C - Pkw
R - Kraftrad
nein nein
Australian Capital Territory11) C - Pkw
R - Kraftrad
nein nein
Western Australia11)

 

C - Pkw

R-Kraftdad

nein nein
New South Wales11) C - Pkw
R - Kraftrad
nein nein

Pkw-Fahrerlaubnisse weiterer Staaten
Ausstellungsstaat Klasse(n) theoretische Prüfung praktische Prüfung
Andorra alle nein nein
Französisch-Polynesien alle nein nein
Guernsey alle nein nein
Insel Man alle nein nein
Israel B 1) nein nein
Japan alle nein nein
Jersey alle nein nein
Kroatien alle nein nein
Monaco alle nein nein
Namibia A1, A, B, EB, C112) 13), EC1, C, EC nein nein
Neukaledonien alle nein nein
Neuseeland 1,6 10) ja nein
Republik Korea 1,2 1) nein nein
San Marino alle nein nein
Schweiz alle nein nein
Singapur alle nein nein
Slowakei alle nein nein
Südafrika alle nein nein
Fahrerlaubnisse, die im tatsächlichen Herrschaftsbereich der Behörden in Taiwan 2) erteilt wurden B/BE 1) nein ja

1) Soweit in der Spalte "Klasse(n)' nicht "alle", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Einteilung der Klasse B.
2) Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan.
3) Beinhaltet Pkw-Klasse.
4) In den Fällen, in denen die Klasse C mit Restriction Code 2 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (Lernführerschein).
5) In den Fällen, in denen die Klasse M mit Code 6 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (nur Motorradführerschein).
6) In den Fällen, in denen eine Klasse 5 Stage L oder Stage A vorliegt, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (Lernführerschein).
7) Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist weiterhin erforderlich.
8) Sofern die "Driver License" keinen Hinweis auf spezielle Fahrzeuge enthält, handelt es sich um eine Pkw-Fahrerlaubnis.
9) Nur für Inhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kein Umtausch einer "Instruction Permit".
10) Amtliche Anmerkung: Die Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A beschränkt, sofern der Inhaber das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Übrigen wird die Fahrerlaubnis der Klasse A unbeschränkt erteilt.
11) Bei Führerscheinen aus den australischen Staaten Territorium Northern Territory, Queensland, Australian Capital Territory Western Australia und New South Wales ist die Vorlage eines Sehtests erforderlich.
12) Die Fahrerlaubnisklasse C1 aus Namibia berechtigt zum Führer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 16.000 kg. Bei der Umschreibung in Deutschland wird jedoch nur die Klasse C1  erteilt, auch wenn diese nur zum Führern von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7.500 kg berechtigt.
13) Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C aus Namibia berechtigen auch zum Führern von Bussen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutschen Fahrerlaubnisklassen D1 bzw. D kann jedoch aufgrund umfangreicher und hochwertiger Ausbildung, die erforderlich ist, um in Deutschland eine Fahrerlaubnis für Busse zu erwerben, nicht erfolgen.

US-Fahrerlaubnisse

Viele US-Bundesstaaten sind dazu übergegangen, die Führerscheine nur noch so lange zu befristen, wie auch das Visum gültig ist. Dies führt insbesondere bei Austauschschülern immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Umschreibung, da die Führerscheine bei Beantragung der Umschreibung bereits durch Fristablauf ungültig geworden sind. In solchen Fällen ist den Inhabern einer US-Fahrerlaubnis dringend anzuraten, den Antrag auf Umschreibung dieser Fahrerlaubnis bereits vor Rückkehr aus den USA durch einen Bevollmächtigten stellen zu lassen. Dem Bevollmächtigten sollte hierfür eine Vollmacht, eine Kopie des Personalausweises und eine Kopie des ausländischen Führerscheines zugesandt werden. Mit diesen Unterlagen kann der Antrag gestellt werden.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. ausländischer Führerschein im Original
  2. Personalausweis oder Reisepass
  3. ein biometrisches Lichtbild 35 mm x 45 mm
  4. Nachweis über die Dauer des Aufenthaltes im Ausstellungsstaat
  5. Sehtest oder augenärztliches Zeugnis (entfällt teilweise bei privilegierten Staaten)
  6. Übersetzung des Führerscheines durch den ADAC
  7. ggf. Name der Fahrschule
  8. ggf. Sofortmaßnahmen am Unfallort

Gebühren

ab 42,60 Euro

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Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:






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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 21.05.2012


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