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Verwaltung von A bis Z

Verkehrslenkende Maßnahmen

Der Rhein-Kreis Neuss entscheidet über verkehrslenkende Maßnahmen gemäß der Straßenverkehrsordnung - z.B.: Absichern von Baustellen, Anordnen von Verkehrszeichen, Ausstellen von Genehmigungen u.v.m. - in den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen.

In solchen Fällen ist ein formloser Antrag an das örtliche Ordnungsamt zu stellen. Der Antrag soll die Situation sowie die Änderung bzw. Ergänzung beinhalten. Die gewünschte Maßnahme ist ausreichend zu begründen. Dem Antrag ist ein Lageplan und ein Ausschnitt aus dem Ortsplan beizufügen.

Ist der Bürger mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann er hiergegen Klage beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf, Bastionstraße 39, erheben.

Für verkehrslenkende Maßnahmen in den kreisangehörigen Städten Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Korschenbroich, Kaarst und Meerbusch ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.

Als untere staatliche Verwaltungsbehörde übt der Rhein-Kreis Neuss Aufsichtsfunktion über die kreisangehörigen Städte aus.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Christian Bromm
Verkehrssicherung
02181 601-3620 (Telefon)
02181 601-3607 (Telefax)
christian.bromm@rhein-kreis-neuss.de

Gesundheitsamt/Bußgeldstelle
Auf der Schanze 1, 41515 Grevenbroich
Geschoss unbekannt

Das Gebäude ist überwiegend für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich (Ausnahme: Verkehrslenkung). Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 23.12.2010


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