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Verwaltung von A bis Z

Versicherungswechsel bei einem Fahrzeug

Falls Sie sich für eine andere Haftpflichtversicherung Ihres Fahrzeuges entschieden haben, muss diese Veränderung der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Bitte veranlassen Sie daher, dass der neue Versicherer die Versicherungsbestätigung elektronisch an die Zulassungsbehörde übermittelt (=Versicherungsbestätigung zur Übermittlung).

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

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Servicecenter Neuss


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Diese Dienst­leistung können Sie außer­halb der Öffnungs­zeiten des Amtes im Bürger-Service­center des Rhein-Kreises Neuss erledigen.


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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 31.10.2008


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