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Verwaltung von A bis Z

Gartenabfälle entsorgen

Die Entsorgung von Gartenabfällen (Rasenschnitt, Ast- und Strauchwerk, Laub etc.) kann mittels Eigenkompostierung, über die Biotonne oder - bei saisonal bedingtem Mehranfall - durch Anlieferung an den Kleinanlieferstationen erfolgen.

Bei größeren Mengen (z. B. nach Baumfällungen) sollten Gartenabfälle am besten gehäckselt und vor Ort als Mulch wieder eingebracht werden. Das Umweltamt stellt auf Nachfrage eine Liste der Firmen zur Verfügung, die Häckseldienste anbieten oder Häcksler verleihen.

Größere Mengen an Gartenabfällen können auch ohne Anmeldung und Mengenbegrenzung zur Kompostierungsanlage in Korschenbroich angeliefert werden. Entgelt: 49,50 Euro pro Tonne zuzüglich Mehrwertsteuer.

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist im Rhein-Kreis Neuss grundsätzlich nicht zulässig. Es drohen Geldbußen!

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Umweltamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Karl-Heinz Olk
Bodenschutz + Altlasten
02181 601-6823 (Telefon)
02181 601-6899 (Telefax)
karl-heinz.olk@rhein-kreis-neuss.de

Kreishaus Grevenbroich (Neubau)
Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich
1. Obergeschoss, Zimmer 1.31

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 22.09.2011


Service-Funktionen: