Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt


Sie befinden sich hier:

Verwaltung von A bis Z

Mineralische Massenstoffe (Verwertung)

In Nordrhein-Westfalen fallen große Mengen an mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten und, aufgrund der besonderen Industriestruktur, auch außerordentlich große Mengen mineralischer Stoffe aus industriellen Prozessen an.

Damit natürliche Ressourcen geschont und gesichert werden, fordert die Gesetzgebung u. a. eine schadlose Verwertung von unvermeidlichen Abfällen wie z. B. güteüberwachten mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten und aus industriellen Prozessen.

Bei der Verwendung dieser Stoffe können, in Abhängigkeit von dem gewählten Material, der Einbauweise und Einbauart gefährliche Stoffe ausgewaschen werden und in das Grundwasser oder ein Oberflächengewässer gelangen.

Um diese Gefahr auszuschließen ist für die Zulassung des Vorhabens eine wasserwirtschaftliche Prüfung notwendig, denn nicht jeder mineralische Stoff aus Bautätigkeiten oder industriellen Prozessen kann überall eingebaut werden. Dies hängt z. B. von dem gewählten Baustoff selbst, dem höchsten Grundwasserstand, der Überbauung oder der Lage in einem Wasserschutzgebiet ab.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Umweltamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 13.01.2010


Service-Funktionen: