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Verwaltung von A bis Z

Reitkennzeichen

Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss nach dem Landschaftsgesetz NRW und der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz zwei gut sichtbar am Pferd angebrachte Reitkennzeichen führen.

Diese werden gegen Erstattung der gesetzlich festgelegten jährlichen Reitabgabe und der anfallenden Gebühren und Auslagen durch die Untere Landschaftsbehörde ausgegeben. Die Kosten der Kennzeichen fallen hierbei nur einmal an. Der Jahresaufkleber wird jährlich erneuert.

Die Reitabgabe fließt der Bezirksregierung Düsseldorf zu. Die Mittel aus der Reitabgabe werden auf entsprechende Anträge der regionalen Reiterverbände zweckgebunden für Bau und Unterhaltung von Reitwegen sowie für die Beseitigung von Schäden aus dem Erholungsverkehr eingesetzt. Sie kommen damit den Reiterinnen und Reitern wieder zu Gute.

Das Reiten entgegen diesen Bestimmungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Diese Unterlagen müssen Sie mitbringen

  • Antrag

Gebühren

Reitabgabe und Erstausgabe von Kennzeichen:
88,00 Euro für gewerblich genutzte Pferde
38,00 Euro für privat genutzte Pferde

Reitabgabe und Plakette im Folgejahr:
80,00 Euro für gewerblich genutzte Pferde
30,00 Euro für privat genutzte Pferde

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Umweltamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Inge Türnau-Sauer
Untere Landschaftsbehörde
02181 601-6845 (Telefon)
02181 601-6899 (Telefax)
inge.tuernau-sauer@rhein-kreis-neuss.de

Kreishaus Grevenbroich (Neubau)
Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich
1. Obergeschoss, Zimmer 1.26

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 23.12.2010


Service-Funktionen: