Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristet und unbeschränkt gültiger Aufenthaltstitel.
Eine solche Niederlassungserlaubnis ist zu erteilen, wenn ein ausländischer Staatsangehöriger:
Sprachkenntnisse und die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftordnung werden regelmäßig durch die Bescheinigung über einen erfolgreich absolvierten Integrationskurs nachgewiesen.
Für Ehepartner deutscher Staatsangehöriger und für Kinder bei Vollendung des 16. Lebensjahres bestehen Sonderregelungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis. Hierzu werden Sie in der Ausländerbehörde beraten.
Für den Antrag können Sie das Formular "Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" verwenden. In jedem Falle sollten Sie sich mit Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter rechtzeitig beraten. Denn durch die Ausländerbehörde sind vor Erteilung der Niederlassungserlaubnis umfangreiche Vorbereitungen zu treffen, bei denen auch andere Behörden und Einrichtungen eingeschaltet werden müssen.
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Ausländerbehörde
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.